Wasserqualität
Die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch wird mit der 304. Verordnung des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung), BGBl. II Nr.
304/2001 idgF. BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 geregelt.
Wasser muss gemäß obgenannter Verordnung geeignet sein, ohne
Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu
werden. Trinkwasser muss demnach auch den Bestimmungen des
Lebensmittelgesetzes 1975 idgF. unterliegen.
Die Untersuchungshäufigkeit, der Untersuchungsumfang und
die Probenahmestellen werden seit 1. Jänner 2016 mittels Bescheid
des Landeshauptmannes vom Burgenland geregelt. Die
Probenahmestellenfestlegung erfolgte mittels Bescheid des
Landeshauptmannes vom Burgenland, Zahl: 6/LMA.W0714-10001-6-2015, vom
14.12.2015, die Vorschreibung des Jahresinspektionsplans
(Untersuchungsumfänge und –häufigkeit) erfolgte mittels Bescheid des
Landeshauptmannes vom Burgenland, Zahl: 6/LMA.W0714-10001-9-2016, vom
02.02.2016.
Beim Wasserverband Unteres Lafnitztal sind derzeit laut obgenannten
Bescheiden folgende Wasseruntersuchungen vorgeschrieben:
(a) Im 1. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne den Parameter Oxidierbarkeit und bei den
oberflächennahen Brunnen auch ohne dem Parameter Aluminium; dafür mit
den Parametern TOC, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, sowie bei den
Tiefbrunnen zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen
Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil
A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern aller Brunnen
des Verbandes.
(b) In jedem Quartal des Jahres geänderte Mindestuntersuchungen (ohne
die Parameter Oxidierbarkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers
und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern TOC, Calcium,
Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den
vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff
und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der
Trinkwasserverordnung von den Rohwässern in den Wasserwerken
Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf vor der Entsäuerung.
(c) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter KBE 22, KBE 37, Escherichia
coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa,
Clostridium perfringens, Geruch, Färbung, Trübung, Geschmack,
Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers
und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Mangan und
Calcitsättigung) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der
Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Entsäuerung (vor
Enteisenung und Entmanganung) bei den Aufbereitungsstraßen 1 und 2 des
Wasserwerks Heiligenkreuz i.L.
(d) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit geändertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter UV-Durchlässigkeit, Durchfluss
des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit dem Parameter
Mangan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der
Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Enteisenung und
Entmanganung (vor der UV-Desinfektion) bei den Aufbereitungsstraßen 1
und 2 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L.
(e) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Ammonium,
Wasserstoffionenkonzentration und Eisen) gegenüber dem Anhang II, Teil
A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der
UV-Desinfektion bei den Aufbereitungsstraßen 1 und 2 des Wasserwerks
Heiligenkreuz i.L.
(f) Im 2. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit, Nitrit,
UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und
Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Calcium, Magnesium,
Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den vor Ort
mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und
Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der
Trinkwasserverordnung von dem Rein(misch-)wasser vor der Einspeisung in
das Verteilnetz bei den Wasserwerken Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf.
(g) Im 2. Quartal und im 4. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen
mit geändertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit,
UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und
Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern TOC, Calcium,
Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den
vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff
und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der
Trinkwasserverordnung von dem Rohwasser vor der UV-Desinfektion beim
Brunnen Dobersdorf.
(h) Im 2. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit und Nitrit; dafür
mit den Parametern Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung,
sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen
Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil
A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von dem Reinwasser nach der
UV-Desinfektion beim Brunnen Dobersdorf.
(i) Im 2. Quartal und im 4. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen
mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit,
Nitrit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und
Referenzbestrahlungsstärke) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3
der Trinkwasserverordnung von dem Reinwasser in den Entnahmeleitungen
(vor der Einspeisung in das Verteilnetz) bei den Hochbehältern des
Verbandes.
(j) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter KBE 22, KBE 37, Escherichia
coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa,
Clostridium perfringens, Geruch, Färbung, Trübung, Geschmack,
Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers
und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Mangan und
Calcitsättigung) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der
Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Entsäuerung (vor
Enteisenung und Entmanganung) bei den Aufbereitungsstraßen 3 und 4 des
Wasserwerks Heiligenkreuz i.L., sowie bei der Aufbereitungsstraße des
Wasserwerks Krottendorf.
(k) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit geändertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter UV-Durchlässigkeit, Durchfluss
des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit dem Parameter
Mangan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der
Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Enteisenung und
Entmanganung (vor der UV-Desinfektion) bei den Aufbereitungsstraßen 3
und 4 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L., sowie bei der
Aufbereitungsstraße des Wasserwerk Krottendorf.
(l) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem
Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Ammonium,
Wasserstoffionenkonzentration und Eisen) gegenüber dem Anhang II, Teil
A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der
UV-Desinfektion bei den Aufbereitungsstraßen 3 und 4 des Wasserwerks
Heiligenkreuz i.L., sowie bei der Aufbereitungsstraße des Wasserwerks
Krottendorf.
(m) Im 4. Quartal jeden Jahres Volluntersuchung mit geändertem
Untersuchungsumfang (mit den Parametern Calcium, Magnesium, Kalium,
Calcitsättigung, Gesamthärte und Carbonathärte, sowie zusätzlich mit den
vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff
und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 2 der
Trinkwasserverordnung von den Rein(misch-)wässern vor der Einspeisung in
das Verteilnetz bei den Wasserwerken Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf.
(n) Im 4. Quartal jeden Jahres Volluntersuchung mit geändertem
Untersuchungsumfang (mit den Parametern Calcium, Magnesium, Kalium,
Calcitsättigung, Gesamthärte und Carbonathärte, sowie zusätzlich mit den
vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff
und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 2 der
Trinkwasserverordnung vom Reinwassern nach der UV-Desinfektion, vor der
Einspeisung in das Verteilnetz, beim Brunnen Dobersdorf.
Entsprechend den Bewilligungen obgenannter Bescheide der
Lebensmittelaufsichtsbehörde sind daher 31 Probenahmen im 1. Quartal, 19
Probenahmen im 2. Quartal, 11 Probenahmen im 3. Quartal und 13
Probenahmen im 4. Quartal, insgesamt somit derzeit 74 Probenahmen im
Jahr vorgeschrieben. Der Wasserverband Unteres Lafnitztal lässt die
Wasseranalysen von autorisierten Prüfanstalten durchführen.
Derzeit erfolgen Probenahme, Analysierung der Proben und Berichtswesen
(bis auf jene der Volluntersuchungen) durch das Amt der Burgenländischen
Landesregierung, Biologische Station Neusiedler See. Probenahme,
Analysierung und Berichtswesen für die vorgeschriebenen
Volluntersuchungen im 4. Quartal jeden Jahres wurden an die Agrolab
Austria GmbH vergeben.