Wasserqualität


Die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wird mit der 304. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung), BGBl. II Nr. 304/2001 idgF. BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 geregelt.

Wasser muss gemäß obgenannter Verordnung geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Trinkwasser muss demnach auch den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes 1975 idgF. unterliegen.

Die Untersuchungshäufigkeit, der Untersuchungsumfang und die Probenahmestellen werden seit 1. Jänner 2016 mittels Bescheid des Landeshauptmannes vom Burgenland geregelt. Die Probenahmestellenfestlegung erfolgte mittels Bescheid des Landeshauptmannes vom Burgenland, Zahl: 6/LMA.W0714-10001-6-2015, vom 14.12.2015, die Vorschreibung des Jahresinspektionsplans (Untersuchungsumfänge und –häufigkeit) erfolgte mittels Bescheid des Landeshauptmannes vom Burgenland, Zahl: 6/LMA.W0714-10001-9-2016, vom 02.02.2016.

Beim Wasserverband Unteres Lafnitztal sind derzeit laut obgenannten Bescheiden folgende Wasseruntersuchungen vorgeschrieben:

(a) Im 1. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne den Parameter Oxidierbarkeit und bei den oberflächennahen Brunnen auch ohne dem Parameter Aluminium; dafür mit den Parametern TOC, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, sowie bei den Tiefbrunnen zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern aller Brunnen des Verbandes.

(b) In jedem Quartal des Jahres geänderte Mindestuntersuchungen (ohne die Parameter Oxidierbarkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern TOC, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern in den Wasserwerken Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf vor der Entsäuerung.

(c) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter KBE 22, KBE 37, Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Clostridium perfringens, Geruch, Färbung, Trübung, Geschmack, Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Mangan und Calcitsättigung) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Entsäuerung (vor Enteisenung und Entmanganung) bei den Aufbereitungsstraßen 1 und 2 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L.

(d) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit geändertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit dem Parameter Mangan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Enteisenung und Entmanganung (vor der UV-Desinfektion) bei den Aufbereitungsstraßen 1 und 2 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L.

(e) Im 2. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Ammonium, Wasserstoffionenkonzentration und Eisen) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der UV-Desinfektion bei den Aufbereitungsstraßen 1 und 2 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L.

(f) Im 2. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit, Nitrit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von dem Rein(misch-)wasser vor der Einspeisung in das Verteilnetz bei den Wasserwerken Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf.

(g) Im 2. Quartal und im 4. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit geändertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern TOC, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von dem Rohwasser vor der UV-Desinfektion beim Brunnen Dobersdorf.

(h) Im 2. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit und Nitrit; dafür mit den Parametern Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Calcitsättigung, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von dem Reinwasser nach der UV-Desinfektion beim Brunnen Dobersdorf.

(i) Im 2. Quartal und im 4. Quartal jeden Jahres Mindestuntersuchungen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Oxidierbarkeit, Nitrit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 3 der Trinkwasserverordnung von dem Reinwasser in den Entnahmeleitungen (vor der Einspeisung in das Verteilnetz) bei den Hochbehältern des Verbandes.

(j) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter KBE 22, KBE 37, Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Clostridium perfringens, Geruch, Färbung, Trübung, Geschmack, Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit den Parametern Mangan und Calcitsättigung) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Entsäuerung (vor Enteisenung und Entmanganung) bei den Aufbereitungsstraßen 3 und 4 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L., sowie bei der Aufbereitungsstraße des Wasserwerks Krottendorf.

(k) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit geändertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter UV-Durchlässigkeit, Durchfluss des Wassers und Referenzbestrahlungsstärke; dafür mit dem Parameter Mangan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der Enteisenung und Entmanganung (vor der UV-Desinfektion) bei den Aufbereitungsstraßen 3 und 4 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L., sowie bei der Aufbereitungsstraße des Wasserwerk Krottendorf.

(l) Im 3. Quartal jeden Jahres routinemäßige Kontrollen mit reduziertem Untersuchungsumfang (ohne die Parameter Ammonium, Wasserstoffionenkonzentration und Eisen) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 1 der Trinkwasserverordnung von den Rohwässern nach der UV-Desinfektion bei den Aufbereitungsstraßen 3 und 4 des Wasserwerks Heiligenkreuz i.L., sowie bei der Aufbereitungsstraße des Wasserwerks Krottendorf.

(m) Im 4. Quartal jeden Jahres Volluntersuchung mit geändertem Untersuchungsumfang (mit den Parametern Calcium, Magnesium, Kalium, Calcitsättigung, Gesamthärte und Carbonathärte, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 2 der Trinkwasserverordnung von den Rein(misch-)wässern vor der Einspeisung in das Verteilnetz bei den Wasserwerken Heiligenkreuz i.L. und Krottendorf.

(n) Im 4. Quartal jeden Jahres Volluntersuchung mit geändertem Untersuchungsumfang (mit den Parametern Calcium, Magnesium, Kalium, Calcitsättigung, Gesamthärte und Carbonathärte, sowie zusätzlich mit den vor Ort mittels Handmessgerät gemessenen Parametern Schwefelwasserstoff und Methan) gegenüber dem Anhang II, Teil A, Ziffer 2 der Trinkwasserverordnung vom Reinwassern nach der UV-Desinfektion, vor der Einspeisung in das Verteilnetz, beim Brunnen Dobersdorf.

Entsprechend den Bewilligungen obgenannter Bescheide der Lebensmittelaufsichtsbehörde sind daher 31 Probenahmen im 1. Quartal, 19 Probenahmen im 2. Quartal, 11 Probenahmen im 3. Quartal und 13 Probenahmen im 4. Quartal, insgesamt somit derzeit 74 Probenahmen im Jahr vorgeschrieben. Der Wasserverband Unteres Lafnitztal lässt die Wasseranalysen von autorisierten Prüfanstalten durchführen. Derzeit erfolgen Probenahme, Analysierung der Proben und Berichtswesen (bis auf jene der Volluntersuchungen) durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Biologische Station Neusiedler See. Probenahme, Analysierung und Berichtswesen für die vorgeschriebenen Volluntersuchungen im 4. Quartal jeden Jahres wurden an die Agrolab Austria GmbH vergeben.