Info - News
Satzungen
Die aktuellen und gültigen Satzungen des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal wurden mit Bescheid des Amtes der
Burgenländischen Landesregierung, Zahl: 5-W-V1077/47-2004, vom 31.08.2004, genehmigt.
» Info - Satzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
» Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wasserentnahme von Hydranten
In manchen Versorgungsgebieten kann es durch Wasserentnahmen von Hydranten zu Problemen in der Versorgungssicherheit,
zu einem Abfall des Versorgungsdruckes, bis hin zum gänzlichen Ausfall der Wasserversorgung kommen, da kurzfristig die benötigten
großen Mengen nicht bevorratet sind und auch nicht schnell genug durch die Leitungen transportiert werden können.
Auch unangemeldete und nicht genehmigte sonstige Wasserentnahmen aus den Hydranten, sei es für die Landwirtschaft, sei es für
Reinigungs- oder Übungszwecke, können zu ähnlichen Situationen und Versorgungsengpässen führen. Darüber hinaus wird durch
unangemeldete Wasserentnahmen die automatische Leckagewarnung des Verbandes aktiviert und der Bereitschaftsdienst begibt sich auf
Rohrbruchsuche. Die dadurch entstehenden Kosten müssen natürlich dem Verursacher angelastet werden.
Es wird daher aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass für Wasserentnahmen aus Hydranten eine Meldepflicht beim Wasserverband
Unteres Lafnitztal besteht. Vor einer Wasserentnahme ist die Zustimmung des Wasserverbandes zu dieser Entnahme erforderlich.
» Info - Meldepflicht für Wasserentnahmen aus Hydranten
Grabungsmeldung
Vor der Durchführung von Grabungen in der Nähe von Wasserleitungen des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal kann bei
Bedarf eine Einweisung beantragt werden. Um eine Einweisung vorzunehmen bzw. den Grabungsarbeiten zuzustimmen, ist vom
bauausführenden Unternehmen (Grabungsunternehmen) spätestens 3 Werktage vor Grabungsbeginn eine ausgefüllte Grabungsmeldung
(siehe Anhang) an den Wasserverband Unteres Lafnitztal zu übermittlen.
» Info - GRABUNGSMELDUNG

