Wasserqualität - Erläuterung zu einzelnen Parametern
Verschiedene Parameter wie elektrische Leitfähigkeit oder Chloridgehalt, ebenso wie Sulfat und pH-Wert sind Indikatoren, die bei zu hohem Gehalt im Trinkwasser bewirken, dass es korrosiv wirkt, d.h. Metallteile angreift. Sie sind meist geologisch bedingt. So sind beispielsweise hohe Sulfatgehalte auf natürliche Gipsvorkommen zurückzuführen. Der pH-Wert ist auch im Zusammenhang mit dem Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht zu sehen, denn Trinkwasser darf nach der Trinkwasserverordnung nicht calcitlösend sein, es könnte sonst nämlich kalkhaltige Werkstoffe wie Beton oder Mörtel angreifen und zerstören sowie die Ausbildung korrosionshemmender Deckschichten auf metallischen Oberflächen verhindern. Ein wesentlicher Bestandteil des Trinkwassers ist Kalk, das als Calciumcarbonat nicht nur den Knochen- und Zahnaufbau des Menschen fördert, sondern auch für die Blutgerinnung und somit für Muskel, Herz und Gehirn wesentlich ist. Deshalb sollte Kalk nicht grundsätzlich dem Wasser entzogen werden. Es ist aber andererseits schädlich für Rohrleitungen, Armaturen, Boiler, usw. Kalk kann zur Korrosion führen. Bei höherer Karbonathärte (Gehalt an Calciumhydrogencarbonat = gelöster Kalk) scheidet sich im Warmwasser (etwa ab 65 °C) mehr Kalk ab, da ein im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht befindliches Wasser (wie es nach der Aufbereitung vorhanden ist), bei Temperaturerhöhung kalkabscheidend wird (Kesselsteinbildung).
Aluminium:
Gewinnt in der Wasserversorgung zunehmend an Interesse seit erkannt wurde, dass durch den saueren Regen im Boden gebundenes Aluminium freigesetzt werden kann. Höhere Aluminiumgehalte im Wasser könne auf den Menschen giftig wirken, besonders Dialysepatienten sind gefährdet. Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,2 mg/l.
Ammonium:
ist Bestandteil des Stickstoffkreislaufes. Es sollte im Trinkwasser
nicht vorhanden sein, denn es ist meist ein Hinweis auf eine massive
Verunreinigung mit Jauche oder Abwasser. Nur in fast
sauerstofffreien Wässern (sogenannten reduzierten Wässern) kann Ammonium
auf natürliche Weise vorkommen, dabei muss der Grenzwert nicht
eingehalten werden.
Höhere Ammoniumgehalte können auch bei der
Desinfektion von Trinkwasser mittels Chlor zu Problemen führen, da sich
Chlor mit Ammonium zu Chloraminen verbindet (ist im Geruch
feststellbar) und dadurch der Gehalt an freiem Chlor nach Abschluss der
Desinfektion nur durch entsprechend hohe Chlorgaben erreicht werden
kann.
Die Entfernung von Ammonium aus dem Trinkwasser erfolgt in der
Regel so, dass Belüftung (Oxidation) und Filtration in einem Arbeitsgang
ablaufen. Mikroorganismen oxidieren das Ammonium zu Nitrat. Ist der
Ammoniumgehalt im Rohwasser nicht zu hoch, hält sich der dadurch
bedingte Nitratanstieg im Trinkwasser in Grenzen. Eine andere
Möglichkeit besteht in der Oxidation mittels Ozon, allerdings nur bei
hohen pH-Werten.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,5 mg/l.
Blei:
wird für die Herstellung von Akkumulatoren verwendet, für Bleirohre,
Bleimantelkabel und Pigmente. Organische Bleiverbindungen werden dem
Benzin zum Teil noch als Antiklopfmittel zugesetzt. Durch den
Kraftfahrzeugverkehr kommt deshalb zur Zeit noch am meisten Blei in
die Umwelt. Die Bleibelastung der Bevölkerung ist hoch, die Aufnahme
erfolgt vorwiegend über Lebensmittel.
Akute Bleivergiftungen
ergeben Koliken und Krämpfe, Bleiblässe und Bleiablagerungen am
Zahnfleischrand. Leichtere Fälle äußern sich durch Schlaflosigkeit,
Reizbarkeit, Konzentrationsmangel, Apathie.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 0,04 mg/l. Bleigehalt in unserem Trinkwasser 0,001
mg/l.
Bor:
kommt in der Natur als Oxid in Form zahlreicher Mineralien vor.
Borgehalte im Grundwasser deuten auf Infiltration von Abwasser oder
verunreinigtem Oberflächenwasser hin, weil viele Waschmittel
Borverbindungen als Bleichmittel enthalten.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 1 mg/l. Borgehalt in unserem Trinkwasser <0,1
mg/l.
Cadmium:
fällt als Nebenprodukt bei der Zinkgewinnung an und wird in der
Auto-, Farben- und Kunststoffindustrie sowie für Batterien, Photozellen
und in Kernreaktoren verwendet. In Ackerböden wird es über
cadmiumhaltige Phosphatdünger oder eventuell über Klärschlamm
eingebracht.
Cadmium wird im Körper in der Leber und den Nieren
angelagert, Nierenschäden und Knochendeformationen können die Folge
sein.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,005 mg/l.
Cadmiumgehalt in unserem Trinkwasser <0,0005 mg/l.
Chloride:
sind Salze der Salzsäure, sie können im Wasser geologisch bedingt
auftreten, aber auch durch Streusalz, Mineraldünger oder eine
(fäkale) Verunreinigung hervorgerufen werden. Chloride (z.B. Kochsalz)
beeinträchtigen in größeren Mengen den Geschmack eines Wassers und
können Korrosion verursachen, ein Zusammenhang zwischen
Kochsalz-Aufnahme und Bluthochdruck ist vermutlich auf das
Natrium zurückzuführen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 250
mg/l.
Chrom:
ist ein Spurenelement der Erdkruste und für den Menschen
lebenswichtig, in größeren Mengen können aber Gesundheitsschäden
hervorgerufen werden.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,05 mg/l. Chromgehalt in
unserem Trinkwasser <0,005 mg/l.
Cyanid:
kann in der Natur vorkommen, z.B. in bitteren Mandeln oder Obstkernen
(Blausäure). Es wird aber auch technisch hergestellt und findet bei der
Metallgewinnung und Metallverarbeitung sowie in der chemischen Industrie
Anwendung. Cyanidhaltiger Handelsdünger wirkt herbizid (Unkraut
vernichtend). Blausäure ist stark giftig, 1 mg davon je kg
Körpergewicht ist tödlich.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung
0,05 mg/l. Cyanidgehalt in unserem Trinkwasser <0,01 mg/l.
Dioxine:
Bezeichnung für eine Gruppe ringförmiger organischer Verbindungen, die neben Chlor auch zwei Sauerstoffatome enthalten. Es ist hochgiftig, verursacht unter anderem Chlorakne, Missbildungen sowie Krebs. Es kann bei Verbrennungsvorgängen, unter anderem bei der Müllverbrennung, entstehen und die Luft sowie die umliegenden Böden verseuchen. In unserem Trinkwasser sind derzeit keine Dioxine vorhanden.
Eisen:
kann im Wasser bei fehlendem Sauerstoff gelöst in Form von EisenII-Ionen
vorhanden sein, meistens auf Grund geologisch bedingter Ursachen.
Sobald Sauerstoff zur Verfügung steht, bildet sich EisenIII-Hydroxid
Fe(OH)3, das kaum wasserlöslich ist und als rötlich-brauner, flockiger,
leichter Schlamm ausfällt. Dies ist in der Regel Ursache für manchmal,
meistens aber kurz auftretende Wasserfärbungen.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 0,2 mg/l.
Eisenbakterien:
Kommen genauso wie Manganbakterien in sauerstoffarmen und sauerstoffreichen Grundwässern vor, wo sie ihren Stoffwechsel dadurch aufrecht erhalten, dass sie gelöstes Eisen und Mangan oxidieren und damit in unlösliche Oxide überführen. Dies kann zur Verockerung von Grundwasserbrunnen führen, wobei die Schlitze der Brunnenrohre allmählich verstopft werden. In Aufbereitungsanlagen (Enteisenung und Entmanganung) manifestieren sich diese Bakterien jedoch positiv.
Enthärtung:
erfolgt durch die (teilweise) Entfernung von Calcium und Magnesium durch den Austausch dieser beiden Ionen gegen Natrium mittels Kationenaustausch. Enthärtung hat den Nachteil der Reduzierung der für den Menschen lebenswichtigen Bestandteile Calcium und Magnesium unter gleichzeitiger Anreicherung von Natrium, das mit für Bluthochdruck verantwortlich sein kann. Enthärtungsanlagen müssen mit einer Filter- und einer Dosiereinrichtung ausgestattet sein.
Entkarbonisierung:
dabei werden Calcium und Magnesium gegen Wasserstoffionen ausgetauscht werden, die sich anschließend zu Kohlensäure verbinden, die sich durch einfache Belüftung aus dem Wasser entfernen lässt. Entkarbonisierungsanlagen müssen ebenfalls mit einer Filter- und einer Dosiereinrichtung ausgestattet sein.
Escherichia coli:
gehören obligat zur Darmflora des Menschen und der anderen Warmblütler und werden regelmäßig in großer Zahl ausgeschieden. Ihr Vorhandensein im Trinkwasser ist Nachweis für den Kontakt mit Fäkalien, so dass eine Verunreinigung mit Krankheitserregern nicht ausgeschlossen und das Wasser ohne Desinfektion als Trinkwasser nicht geeignet ist. Sie dürfen daher im Trinkwasser nicht vorhanden sein.
Fluoride:
sind Verbindungen des Fluors, das mit Chlor, Brom und Jod zu den
sogenannten Halogenen gehört. Es kommt in Urgesteinen (z.B.
Feldspat) vor und wird durch Verwitterung verbreitet. Fluoride können
aber auch aus der Metallverhüttung stammen oder über Abgase und Abwässer
in die Umwelt gelangen.
Für den Menschen ist Fluor lebenswichtig,
vor allem für den Zahnschmelz, doch liegen notwendige und schädliche
Dosis sehr nahe beieinander. Der Fluoridgehalt im Trinkwasser bestimmt
jedenfalls die Dosierung von Fluortabletten für die Fluoridprophylaxe,
wobei dabei auch, insbesondere für Kleinkinder und Schwangere die
Ernährung eine wesentliche Rolle spielt, denn Fertiggerichte beinhalten
einen höheren Fluoridgehalt.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 1,5 mg/l. Fluoridgehalt in unserem Trinkwasser
<0,5 mg/l.
Kohlenwasserstoffe:
sind Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff, die in der Natur vor
allem in Mineralöl und Erdgas vorkommen. Durch Unfälle, undichte
Tanks oder unvorsichtige Handhabungen können Kohlenwasserstoffe ins
Oberfläche- und Grundwasser gelangen. Laut Trinkwasserverordnung ist die
Summe der Konzentrationen folgender spezifizierten Verbindungen als
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK (4) - zu messen:
Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und
Inden-(1,2,3-cd)-pyren.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung
0,0001 mg/l. PAK (4) - Gehalt in unserem Trinkwasser <0,000008 mg/l.
Kupfer:
kommt in der Natur seltener und als Verbindung in mehreren Erzen vor.
Böden enthalten meist zwischen 2 bis 100 mg Kupfer pro kg Boden. Kupfer
ist für den Menschen ein essentielles Spurenelement für die
Bildung von roten und weißen Blutkörperchen, für die Funktion des
zentralen Nervensystems und für den Stoffwechsel des Bindegewebes.
Hohe Kupferwerte im Trinkwasser können, wenn damit Baby-Nahrung
zubereitet wird, bei Kleinstkindern eine Lebererkrankung verursachen,
die tödlich sein kann.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 2,0
mg/l. Kupfergehalt in unserem Trinkwasser <0,005 mg/l.
Legionellen (Legionella pneumophila):
sind Bakterien, die unter anderem im Wasser vorkommen können. Finden sie optimale Bedingungen (z.B. in Warmwasseranlagen zwischen 30 °C und 50 °C) vor, vermehren sie sich massenhaft und der Mensch atmet sie infolge Zerstäubung des Wassers ein (Aerosol). Sie können zu einer schweren atypischen Lungenentzündung (Legionärskrankheit) führen.
Leitfähigkeit:
hängt vom Salzgehalt des Wassers ab, da die gelösten Salze in
Form geladener Teilchen (Ionen) den elektrischen Strom leiten. Hartes
Wasser mit zusätzlich Nitrat-, Chlorid- und Silfat-Ionen ergibt unter
Umständen eine hohe Leitfähigkeit.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 2.000 Mikrosiemens pro cm bei 25 °C. Elektrische
Leitfähigkeit unseres Trinkwassers liegt in der Regel zwischen etwa 450
und 500 μS/cm.
Mangan:
kann wie Eisen in Form von ManganII-Ionen bei fehlendem Sauerstoff im
Grundwasser geologisch bedingt gelöst vorhanden sein. Mit
Sauerstoff bildet sich ManganIV-Oxid, das schwer löslich ist und als
schwarzbrauner, flockiger, im Wasser schwebender Schlamm ausfällt.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,05 mg/l.
Magnesium:
kommt in der Erdkruste relativ häufig vor und ist beim Menschen
für die Aktivierung verschiedener Stoffwechsel-Enzyme und die
Dämpfung der Erregbarkeit von Nerven und Muskeln wichtig.
Höhere
Magnesiumgehalte kommen in Wässern vor, die aus dolomithaltigem
Untergrund stammen. Anthropogene (vom Menschen verursachte)
Magnesiumgehalte im Wasser können von Überdüngungen und von
fäkalen oder industriellen Abwasser stammen.
Grenzwert nach
der Trinkwasserverordnung 50 mg/l, bei Wässern aus magnesiumhaltigem
Untergrund beträgt er 120 mg/l.
Natrium:
ist ein häufiges Metall der Erdkruste und für den Menschen
lebenswichtig. Der Mensch nimmt Natrium vorwiegend als Kochsalz auf, 3
bis 5 g/d sind erforderlich, die tatsächliche Aufnahme beträgt aber
durchschnittlich 11 bis 12 g/d.
Zuviel Natrium kann schädlich für
Säuglinge sein, aber auch bei Erwachsenen
Bluthochdruck sowie Herz- und Nierenkrankheiten zur Folge
haben.
Ein signifikanter Natriumanstieg kann aber auch durch
Ionentauscher zur
Enthärtung von Trinkwasser im Haushalt hervorgerufen werden
(siehe Enthärtung), wobei je 10 Grad Härteminderung der Natriumgehalt um
etwa 80 mg/l steigt.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 200 mg/l. Natriumgehalt in
unserem Trinkwasser <20 mg/l.
Nickel:
ist ein Spurenelement der Erdkruste, wesentlicher Bestandteil des
Erdkerns und für den Menschen lebenswichtig. Es wird für Edelstahl- und
Kupferlegierungen verwendet, für Akkumulatoren und Katalysatoren.
Nickelverbindungen werden in der Galvanotechnik und als Farbpigmente
gebraucht.
In die Umwelt gelangt Nickel über Großfeuerungsanlagen
und über Abwässer. Für den Menschen ist über den Magen-Darmtrakt mit der
Nahrung aufgenommenes Nickel in kleinen Mengen ungefährlich, die
Aufnahme größerer Mengen führt aber zu Erbrechen.
Eingeatmet (als Dampf) ergibt es Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerz,
später treten Schäden an Lunge, Leber, Nieren und Nervensystem auf.
Nickel und seine Verbindungen können Hautentzündungen und Allergien
auslösen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,02 mg/l.
Nickelgehalt in unserem Trinkwasser <0,002 mg/l.
Nitrat:
ist als Düngemittel heute unverzichtbar. Dadurch kann es auch im
Oberflächen- oder Grundwasser fast immer vorkommen. Höhere
Nitratgehalte sind meist auf unsachgemäße Düngung zurückzuführen.
Nitrat ist vergleichsweise ungiftig, Bakterien können aber im
menschlichen Körper Nitrat zu Nitrit reduzieren.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 50 mg/l. Nitratgehalt in unserem Trinkwasser
zwischen <1 bis maximal 6 mg/l.
Nitrit:
kann den roten Blutfarbstoff so verändern, dass er nicht mehr in der
Lage ist, Sauerstoff von der Lunge zu den Körperzellen zu
transportieren. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind empfindlich
gegen Nitrit, denn in den ersten Lebensmonaten ist die Fähigkeit zur
Regeneration des roten Blutfarbstoffes noch nicht vollständig
entwickelt. Die Erkrankung ist mit einer Blaufärbung der Haut verbunden
und wird deshalb häufig als Blausucht bezeichnet.
Aus Nitrit können
in Verbindung mit Aminen (Eiweißbausteinen) Nitrosamine
entstehen, von denen einige als krebserregend gelten.
Nitrit und
Ammonium in Wasser sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf fäkale
Verunreinigungen zurückzuführen. Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 0,1 mg/l. Nitritgehalt in unserem Trinkwasser
<0,01 mg/l.
Organische Chlorverbindungen:
wie beispielsweise Tetra- und Trichlorethen und sind leichtflüchtige
chlorierte Kohlenwasserstoffe, die zum Entfetten von Metallen, zur
chemischen Reinigung, als Fleckenentferner oder in der
Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Pulverkaffee und
Fruchtsaftextrakten verwendet werden.
Im menschlichen Fettgewebe
können sie sich anreichern und wirken auf das zentrale
Nervensystem, teilweise narkotisierend, erzeugen nervöse Erscheinungen
von Kopfschmerz, Vergesslichkeit bis zu Bewusstseinsstörungen. Einige
sind nachweislich krebserregend, einige krebsbegünstigend. Auch
Leber- und Kreislaufschäden sind möglich.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung als Summe der Konzentrationen 0,01 mg/l. Gehalt in
unserem Trinkwasser <0,002 mg/l.
Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel:
gehören wegen ihres möglichen gesundheitlichen Gefährdungspotentials
überhaupt nicht in das Grundwasser.
Nach der Trinkwasserverordnung
gelten folgende Grenzwerte:
Für chemische Stoffe zur
Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung einschließlich der toxischen
Hauptabbauprodukte, außerdem für polychlorierte, polybromierte Biphenyle
und Terphenyle:
Für jede einzelne Substanz 0,0001 mg/l und insgesamt
0,0005 mg/l.
Von den laut Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen
Parametern wurde im Zuge der letzten Volluntersuchung alle Parameter
untersucht und bei keinem ein Überschreitung der Grenzwerte
festgestellt.
Phenole:
sind Bestandteile der Steinkohle und resultieren meist aus Abwässern von
Gaswerken, Kokereien und Erdölraffinierien. Sie haben eine starke
bakterizide Wirkung und waren daher früher die ersten
Desinfektionsmittel bei operativen Eingriffen, werden heute aber nicht
mehr medizinisch verwendet. Phenole werden aber in großen Mengen zur
Herstellung von Kunst- und Farbstoffen, Schädlingsbekämpfungsmittel und
als Weichmacher benutzt.
Phenole sind Nervengifte, führen zu
Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen sowie Ohrensausen und verursachen
Verätzungen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,0005 mg/l.
Im Trinkwasser des Verbandes liegt der Phenolgehalt unter der
Nachweisgrenze.
pH-Wert:
ist der negative dekadische Logarithmus der Konzentration von
Wasserstoff-Ionen und ein Maß für den "saueren" oder "basischen"
Zustand.
In neutralem Wasser ist der pH-Wert 7 und dadurch die
Anzahl der Wasserstoff-Ionen sowie der Hydroxid-Ionen gleich groß,
nämlich definitionsgemäß je 10-7 mol/l. Werden dem Wasser
Wasserstoff-Ionen zugeführt (z.B. in Form von Kohlensäure) oder
Hydroxid-Ionen entzogen (z.B. bei Enteisenung oder Entmanganung) sinkt
der pH-Wert, das Wasser wird "saurer". Deshalb ist der
Wasseraufbereitung in Form von Enteisenung und Entmanganung eine
Entsäuerungsanlage nachgeschaltet.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 6,5 ≤ pH-Wert ≤ 9,5. Der pH-Wert unseres
Trinkwassers schwankt zwischen 7,3 und 7,8 und liegt im Durchschnitt bei
7,5.
Quecksilber:
ist ein Bestandteil der Erdkruste, in Vulkangebieten tritt es häufiger
auf. Es kommt als Verunreinigung von Kohle, Erdöl und Erdgas,
hauptsächlich aber als Schwefelverbindung Zinnober vor.
In die Luft
gelangt Quecksilber durch die Verbrennung von Kohle, Öl, Gas sowie
über Müllverbrennungsanlagen. In den Boden gelangt es außer über die
Luft auch über Pflanzenschutzmittel oder durch Düngung mit
Klärschlamm oder Müllkompost bzw. kann es aus Abwässern
resultieren.
Quecksilber ist den Menschen giftig , es
schädigt bei entsprechender Menge Nerven und Hirn, führt zu
Konzentrationsunfähigkeit, Reizbarkeit, Gedächtnisschwund und verursacht
Nierenschäden.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,001 mg/l.
Quecksilbergehalt in unserem Trinkwasser <0,0001 mg/l.
Selen:
kommt eher selten vor und nur zusammen mit Schwefel. Spuren von
Selenverbindungen gibt es in allen schwefelhaltigen Erzen, aber auch in
Kohle- und Phosphatlagerstätten. Die Selengehalte in Böden schwanken
stark (etwa zwischen 0,1 bis 1 mg/kg). Im Trinkwasser kann Selen geogen
bedingt vorkommen (in Österreich z.B. im Donautal). Es kann aber auch
durch Stäube aus der Kohleverbrennung und durch Verbrennen von Erdöl in
die Luft und durch Ausregnen in den Boden bzw. ins Oberflächen- oder
Grundwasser gelangen. Selenverbindungen kommen auch in Abwässern der
Elektroindustrie vor.
In geringen Mengen ist Selen ein essentielles
Spurenelement, erst ab einer täglichen Aufnahme von 0,01 bis 0,1 mg pro
kg Körpergewicht kann es giftig sein. Selenmangel kann beim Menschen
vermutlich Herz-Kreislauferkrankungen verursachen.
Grenzwert nach
der Trinkwasserverordnung 0,01 mg/l. Selengehalt in unserem Trinkwasser
<0,001 mg/l.
Sulfate:
sind Salze der Schwefelsäure und in der Erdkruste weit verbreitet,
beispielsweise in Form von Gips. Unterirdische Ablagerungen können von
Wasser aufgelöst werden und ergeben entsprechende Sulfatgehalte
im natürlichen Grundwasser und sind damit eine wesentliche Ursache für
die Wasserhärte.
Sulfate gelangen aber auch durch
Auswaschungen von Handelsdünger und durch Rauchgase oder
durch industrielle Abwässer sowie über Deponiesickerwässer in die
Umwelt.
Höhere Sulfatgehalte fördern die Korrosion in
metallischen Leitungen, auch Beton und andere zementgebundene Werkstoffe
werden angegriffen.
Beim Menschen kann sulfathaltiges Wasser zu Magen- und Darmstörungen
führen, ab 250 mg/l und mehr wirkt es unter Umständen abführend. Das
Wasser wird auch geschmacklich beeinflusst.
Grenzwert nach der
Trinkwasserverordnung 250 mg/l. Sulfatgehalt in unserem Trinkwasser
zwischen 5 und 37 mg/l.
Wasserhärte:
wird hervorgerufen durch Calcium- und Magnesiumsalze. Sie sind
die Ursache für Ablagerungen in Rohren, Kesseln und sonstigen Gefäßen.
Mit der Härte erhöht sich auch der Seifenverbrauch, weil sich mit der
Seife unlösliche und für den Waschvorgang unbrauchbare Kalkseifen
bilden. Zu unterscheiden ist zwischen Karbonathärte und
Nichtkarbonathärte.
Die Karbonathärte durch Calcium- und
Magnesiumsalze der Kohlensäure gebildet und wird häufig als
"vorübergehende Härte" bezeichnet, denn diese Calcium- und
Magnesiumcarbonate fallen bei Erhitzung von Wasser teilweise aus und
schlagen sich an den Wänden von Gefäßen und Behältnissen nieder (Kesselsteinbildung).
Die Nichtkarbonathärte wird hervorgerufen durch die anderen Calcium- und
Magnesiumsalze, vor allem durch Gips und wird meist als "bleibende
Härte" bezeichnet.
Die Gesamthärte entspricht der Summe aus
Karbonat- und Nichtkarbonathärte.
Hartes Wasser schmeckt meist
besser als weiches Wasser ohne Kohlensäure.
Für die öffentliche
Wasserversorgung wird Wasser mit einer Gesamthärte von 5 bis 10 °dH als
besonders günstig und Wasser mit einer Gesamthärte bis zu 30 °dH als
brauchbar angesehen. Bis 7,3 °dH spricht man von weichem Wasser, von 7,3
bis 14 °dH von mittelhartem Wasser, von 14 bis 21,3 °dH von hartem
Wasser und über 21,3 °dH von sehr hartem Wasser. Die Gesamthärte unseres
Trinkwassers liegt zwischen 11,3 °dH (Wasserwerk Heiligenkreuz) und 13,5
°dH (Wasserwerk Krottendorf), es handelt sich daher um mittelhartes
Wasser.